Blitzschutz für Berlin & Brandenburg
Komplette Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305 – Planung, Montage und Wartung für Wohnhäuser, Gewerbe und Photovoltaikanlagen.
Blitzschutz aus einer Hand
Wir installieren komplette Blitzschutzsysteme auf Wohnhäusern, Bürogebäuden, Schulen, Kitas, Verwaltungs- und Gewerbegebäuden – in Berlin, Brandenburg und Umgebung.
- Schutzklassenermittlung nach DIN EN 62305-2
- Fundamenterder, Ringerder, Tiefenerder
- Äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtung, Ableitungen, Erdung
- Innerer Blitzschutz: Überspannungsschutzgeräte (Typ 1+2)
- Potentialausgleich
- Blitzschutzmessung & Prüfprotokoll
- Wartung & Reparatur bestehender Anlagen

Brauche ich Blitzschutz für mein Haus?
Eine generelle Pflicht gibt es nicht – aber in vielen Fällen ist Blitzschutz wirtschaftlich klug oder gesetzlich vorgegeben. Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, sollten wir reden:
- Ihr Haus steht frei oder erhöht (Hügel, Hanglage, am Wasser)
- Sie haben ein Reet-, Holz- oder Schindeldach
- Ihr Gebäude ist ein Sonderbau (Schule, Kita, Versammlungsstätte) oder höher als 20 m
- Sie betreiben eine Photovoltaikanlage – Überspannungsschutz ist seit 2018 Pflicht
- Ihre Versicherung verlangt Blitz- oder Überspannungsschutz
- Sie haben denkmalgeschützte Bausubstanz oder hochwertige Elektronik im Haus
Auch ohne gesetzliche Pflicht: Eine moderne Blitzschutzanlage kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger Blitzeinschlag im Haus an Schaden anrichten kann. Versicherungen zahlen Folgeschäden durch Überspannung häufig nur eingeschränkt – und einen Hausbrand macht keine Police rückgängig.
Wir erstellen für Ihr Gebäude eine kostenlose Erstbewertung nach DIN EN 62305-2 und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt.
In 5 Schritten zur fertigen Blitzschutzanlage
Bedarfsbewertung vor Ort
Wir prüfen Lage, Bauart und Nutzung Ihres Gebäudes nach DIN EN 62305-2 und ermitteln die nötige Blitzschutzklasse (I–IV).
Planung & Angebot
Sie erhalten einen schriftlichen Plan mit Komponenten, Festpreis und Zeitrahmen – kostenfrei und unverbindlich.
Montage
Erfahrene Elektrofachbetriebe installieren für Sie Fangeinrichtung, Ableitungen, Erder und Überspannungsschutz fachgerecht.
Abnahme & Prüfprotokoll
Messung, Dokumentation und Prüfprotokoll nach VDE – wichtig für Versicherung und Bauakte.
Wartung
Auf Wunsch übernehmen wir die wiederkehrende Prüfung (alle 1–4 Jahre, je nach Schutzklasse) – Sie bleiben rechtssicher.
Überspannungsschutz
Ein Blitzableiter schützt Ihr Gebäude vor Brand – aber nicht Ihre Elektrogeräte vor den Folgeschäden einer Überspannung. Dafür braucht es Überspannungsableiter im Sicherungskasten und an exponierten Anschlüssen wie der Photovoltaikanlage.
Wir installieren passende Typ 1+2-Kombiableiter für Ihr Hausnetz und Ihre PV-Anlage – nach IEC 61643-11 / DIN VDE 0675-6-11.
Blitzschutz für Photovoltaikanlagen
Eine PV-Anlage erhöht das Schadensrisiko: Module auf dem Dach sind exponiert, lange DC-Leitungen wirken wie Antennen für Überspannungen. Seit Mai 2018 schreibt die DIN VDE 0100-443/-534 deshalb verpflichtenden Überspannungsschutz für jede neue PV-Anlage vor.
Wir planen den Blitzschutz für Ihre PV-Anlage integriert mit dem Hausnetz – DC-seitig (zwischen Modulen und Wechselrichter) und AC-seitig (am Hausanschluss). So sind Anlage und Hauselektronik aus einem Guss geschützt.

Häufige Fragen zum Blitzschutz
Ist Blitzschutz in Deutschland Pflicht?
Eine generelle Pflicht gibt es nicht. Nach § 46 der Musterbauordnung (MBO) ist Blitzschutz dann vorgeschrieben, wenn „Lage, Bauart oder Nutzung" eines Gebäudes ein erhöhtes Risiko begründen – das gilt etwa für Sonderbauten (Schulen, Kitas, Versammlungsstätten), freistehende oder besonders hohe Häuser, Reet- oder Holzdächer und denkmalgeschützte Objekte. Für Photovoltaikanlagen ist der innere Blitzschutz (Überspannungsschutz) seit 2018 verpflichtend.
Was kostet eine Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus?
Der Preis hängt von Größe, Dachform und nötiger Blitzschutzklasse ab. Bei einem Einfamilienhaus ist der Aufwand deutlich überschaubarer als bei einem komplexen Gewerbegebäude oder einem Sonderbau mit hoher Schutzklasse. Wir erstellen ein verbindliches Festpreisangebot nach kostenloser Vor-Ort-Bewertung – ehrlich und ohne Überraschungen.
Wie funktioniert ein Blitzableiter?
Eine Blitzschutzanlage besteht aus zwei Teilen: Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz mit einer Fangeinrichtung am Dach ab und leitet ihn über Ableitungen und Erder gefahrlos in den Boden. Der innere Blitzschutz schützt mit Überspannungsableitern Ihre Elektrogeräte vor der Spannungsspitze, die selbst entfernte Einschläge im Stromnetz auslösen können.
Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?
Nach DIN EN 62305-3 ist eine wiederkehrende Prüfung Pflicht – die Intervalle hängen von der Schutzklasse ab: Klasse I jährlich (visuell) bzw. alle 2 Jahre (umfassend), Klasse II/III alle 2 / 4 Jahre, Klasse IV entsprechend länger. Wir übernehmen Prüfung und Dokumentation auf Wunsch im Wartungsvertrag.
Was zahlt meine Versicherung bei einem Blitzschaden?
Die Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt direkte Blitzschäden in der Regel ab. Überspannungsschäden – also defekte Elektrogeräte durch indirekte Einschläge – sind dagegen häufig nur mit Zusatzklausel versichert oder mit Selbstbehalt belegt. Manche Versicherer setzen einen funktionierenden Blitz- und Überspannungsschutz sogar voraus. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie sich auf den Versicherungsschutz verlassen.
Brauche ich Blitzschutz, wenn ich eine PV-Anlage habe?
Innerer Blitzschutz (Überspannungsschutz) ist für jede neue PV-Anlage Pflicht – DC- und AC-seitig. Ein äußerer Blitzschutz ist nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen, sobald Module auf einem exponierten Dach liegen oder ohnehin ein Blitzschutzsystem für das Gebäude vorgeschrieben ist. Wir integrieren den PV-Schutz in Ihr Hausnetz, sodass alles aus einem Guss ist.
Wie lange dauert die Installation?
Eine komplette Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus ist meist in 1 Tag montiert. Bei größeren Objekten oder Bestandsbauten mit Sondersituationen planen wir mehr Zeit ein und stimmen den Ablauf vorab mit Ihnen ab.
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Wir kommen vorbei, beurteilen Ihr Gebäude nach DIN EN 62305-2 und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist – und was nicht.